AGBs

§ 1 Anwendungsbereich der AGB
a.) Die ABG regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Valetudo und Kunden als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b.) Der Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot der Valetudo, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an Valetudo zum Zwecke der Gesundheitsberatung wendet.

c.) Valetudo ist jedoch berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die Valetudo aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht bedienen kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Valetudo für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Leistungsgegenstand
a.) Valetudo verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Gesundheitsberatung individuell zu beraten und zu betreuen. Valetudo erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Gesundheit zur Beratung beim Kunden anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Beratung kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

b.) Ist keine andere Vereinbarung getroffen kann die Gesundheitsberatung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden. 

c.) Die vereinbarte Gesundheitsberatung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

§ 3 Mitwirkung des Kunden
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. Valetudo ist jedoch berechtigt, die Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert oder erforderliche Auskünfte zur unzutreffend oder lückenhaft erteilt.

§ 4 Honorierung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden von Valetudo nach Stundenaufwand abgerechnet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Vergütungsliste.

§ 5 Leistungen/Honorarerstattungen durch Dritte
Soweit der Kunde Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Vergütungsanspruch besteht auch, wenn Ansprüche gegen Dritte nicht bestehen sollten.

§ 6 Vertraulichkeit der Beratung
a.) Valetudo behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Beratungen und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden.

b.) Valetudo führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Kunden steht eine Einsicht in die Handakte jederzeit zu; er kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Der Kunde stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu.

c.) Handakten werden von Valetudo 24 Monate nach der letzten Beratung vernichtet.

§ 7 Geheimhaltung
Valetudo hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Gesundheitsberatung bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Beendigung der vertraglichen Vereinbarung hinaus.

§ 8 Rechnungsstellung
a.) Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 8 Tage nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten in Höhe von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

b.) Die Überweisung erfolgt auf das Konto:
Sparkasse Gießen IBAN DE 0551 35 0025 0005 5648 32 

§ 9 Verhinderung und Ausfall
Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 12 Stunden vor dem Termin abzusagen. Andernfalls wird grundsätzlich das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Beratungszeit berechnet.

§ 10 Ersatzansprüche
Bei einer kurzfristigen Terminabsage durch Valetudo können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls auch schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 12 Haftung
a.) Valetudo schließt gegenüber dem Kunden jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.

b.) Valetudo haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zweckes.

c.) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Valetudo um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.

§ 13 Schlussbestimmungen
a.) Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

b.) Als Gerichtsstand wird Gießen vereinbart.